Grundschuld: Wichtige Voraussetzung für die Baufinanzierung

Wenn Sie ein Darlehen für eine Immobilie aufnehmen, ist schnell ein sechsstelliger Eurobetrag erreicht. Bei einer Laufzeit von 15, 20 oder noch mehr Jahren geht der Kreditgeber immer ein großes Risiko aus, was die sichere Tilgung des Darlehens anbelangt. Mit dem Einräumen der Grundschuld als Sicherheit, der zeitgemäßen Variante der Hypothek, ist trotzdem ein sicherer und verlässlicher Kreditabschluss möglich.

Was genau ist die Grundschuld?

Jede Bank und jedes Kreditinstitut besteht heutzutage darauf, dass die Grundschuld zur Absicherung einer Baufinanzierung eingetragen wird. Die Eintragung bleibt auch nach Ende der Kredittilgung bestehen und muss explizit gelöscht werden. Der Eintrag ist alleine relevant, wenn das Darlehen während der Tilgungsphase nicht wie geplant zurückgezahlt werden kann. Gerade bei einer Laufzeit von 20 oder 30 Jahren ist ein größeres Risiko gegeben, dass der Kreditgeber durch sich ändernde Lebensumstände das Darlehen nicht mehr bedienen kann.

Die Schuld räumt ein Grundpfandrecht an. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie, bedienen sich die im Grundbucheintrag vermerkten Begünstigten aus dem Erlös. Hierbei spielt die Reihenfolge der Grundbucheinträge eine Rolle. Wer vorrangig eingetragen ist, bekommt als Gläubiger seine Schuld zuerst getilgt, hiernach werden die nachrangigen Gläubiger bedient.

Was ist der Unterschied zur Hypothek?

In früheren Zeiten wurde zur Absicherung eine Hypothek auf die Immobilie abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um eine Schuld, deren Höhe mit fortschreitende Tilgung sank und somit bei vollständiger Tilgung erlosch. Dies ist bei einem Grundbucheintrag anders, der auch nach Erfüllung des Kreditvertrags bestehen bleibt. Eine Löschung des Eintrags ist optional möglich und wird von vielen Verbrauchern angestrebt, obwohl dies wie bei einer Hypothek grundsätzlich nicht notwendig ist.

Die Löschung des Grundbucheintrags

Ein Eintrag im Grundbuch bleibt dauerhaft bestehen, wenn es einmalig zu einer Eintragung gekommen ist. Viele Verbraucher entscheiden sich aus Angst für die bewusste Löschung des Eintrags, nachdem sie erfolgreich ihren Kredit zurückgezahlt haben. Sie fürchten, dass die Bank oder das Kreditinstitut sich trotz der geglückten Baufinanzierung im Rahmen einer Zwangsversteigerung bereichern kann.

Diese Sorgen sind allerdings unbegründet. Die Bank müsste einen Nachweis erbringen, dass Sie als Kreditnehmer Ihr Darlehen nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt haben. Wenn Sie die Raten für Ihre Immobilie jedoch stets gezahlt haben und der Kredit erfolgreich getilgt wurde, müssen Sie sich keine Gedanken um den Eintrag des Kreditinstituts machen. Eine Löschung ergibt hingegen Sinn, wenn eine zukünftige Belastung des Objekts angedacht ist. Hier würde durch eine ausbleibende Löschung eine eventuell unerwünschte Reihenfolge entstehen.

Mit persönlicher Beratung das Thema Grundschuld verstehen

Gerade wenn Sie zum ersten Mal eine Immobilie bauen, werden Sie viele Fragen zur Baufinanzierung und dem Thema Grundschuld haben. Unser Team von Immo-Credit steht Ihnen als erfahrener und verlässlicher Partner zur Seite und ebnet Ihnen den Weg zu einem seriösen und fairen Kredit. Mit mehreren Jahrzehnten Erfahrung in der Branche wissen wir, worauf es bei einem seriösen Darlehen ankommt.

Lassen Sie sich von uns persönlich erklären, was die Eintragung ins Grundbuch bedeutet und wie Sie durch eine erstrangige Grundschuld Ihre Kreditzinsen besonders attraktiv gestalten können. Ob Haus oder Grundstück sichern Sie sich mit uns Ihre Traumimmobilie zu attraktiven Kosten. Mit unserem Online-Formular machen Sie den ersten, unverbindlichen Schritt zu einer starken Baufinanzierung!

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